Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hebammenleistungen
Vertragsgegenstand
Die Hebamme erbringt Leistungen im Rahmen der Hebammenhilfe, insbesondere Schwangerschaftsbetreuung, Geburtsvorbereitung, Geburtshilfe, Wochenbettbetreuung und Stillberatung.
Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Hebamme vom Auftraggeber beauftragt wird, Leistungen im Rahmen der Hebammenhilfe zu erbringen. Der Vertrag kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden.
Leistungsumfang
Die Hebamme erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Grundsätzen der Hebammenkunde. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus der Vereinbarung zwischen der Hebamme und dem Auftraggeber.
Honorar
Das Honorar der Hebamme richtet sich nach der Gebührenordnung für Hebammen (GOH) und ist zwischen der Hebamme und dem Auftraggeber vorab zu vereinbaren. Die Gebührenordnung für Hebammen ist Bestandteil dieses Vertrages.
Zahlungsbedingungen
Das Honorar ist nach Abschluss der Leistungen unverzüglich fällig und zahlbar. Im Falle des Verzugs des Auftraggebers ist die Hebamme berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.
Haftung
Die Hebamme haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf einer Verletzung ihrer Pflichten beruhen, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
Vertraulichkeit
Die Hebamme verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen und Umstände, die nicht öffentlich zugänglich sind. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
Datenschutz
Die Hebamme verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers und der betroffenen Personen vertraulich zu behandeln.
Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für eine der Parteien unzumutbar ist.
Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Hebamme, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Lücke aufweist.
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